Rund um die Wasserqualität

In Deutschland wird die Beschaffenheit des Trinkwassers durch eine Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.

Mit der Novellierung dieser Verordnungen wurde die EG Richtlinie „über Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht umgesetzt.

Die Einhaltung der TrinkwV durch die Wasserversorger wird von den Gesundheitsämtern überwacht. Die TrinkwV legt die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser fest.

Wasserhärte

Die Wasserhärte umfasst die Summe der im Wasser enthaltenen Härtebildner. Im Wesentlichen die Erd- alkalimetalle Calcium und Magnesium. Er wird deshalb heute meistens „Summe der Erdalkalien“ genannt.

Am 05.05.2007 ist die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
(Wasch- und Reinigungsmittelgesetz –WRMG) in Kraft getreten.

Nach § 9 des Gesetzes wird wie folgt unterschieden:

Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol

Calciumcarbonat je Liter (mmol/l) (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol              Calciumcarbonat je Liter (mmol/l)  (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol           Calciumcarbonat je Liter (mmol/l) (entspricht mehr als 14 °dH)

Das durch den Wasserbeschaffungsverband
„Hagener Straße“ geförderte Trinkwasser entspricht
dem Härtebereich hart – mehr als 2,5 mmol/l.

Trinkwasserqualität

Die Trinkwasserqualität wird durch die EUROFINS Umwelt Nord GmbH analysiert. (Stand: September 2019)

Entnahmestelle: Wasserwerk Dahlienweg

Rohwasseranalyse                                 

  • Gesamthärte 4,65 mmol/l (26°dH)
  • Calcium 147 mg/l
  • Magnesium 23,8 mg/l
  • Natrium 13,7 mg/l
  • Kalium 2,9 mg/l
  • Eisen 1,05 mg/l
  • Mangan 0,120 mg/l
  • Aluminium <0,005 mg/l    
  • Ammonium 0,22 mg/l
  • Nitrit < 0,01 mg/l
  • Nitrat < 1,0 mg/l
  • Chlorid 37 mg/l
  • Sulfat 170 mg/l
  • ortho-Phosphat <0,023 mg/l

Netzwasseranalyse

  • pH-Wert 7,45
  • Ammonium < 0,06 mg/l
  • Trübung < 0,1 FNU
  • Gesamtkeimzahl (22°C) 4 KBE/ml
  • Gesamtkeimzahl (36°C) 2 KBE/ml
  • Coliforme Keime 0 KBE/100ml
  • Escherichia coli 0 KBE/100ml
  • Enterokokken 0 KBE/100ml
  • Uran < 0,0004 mg/l

Grenzwerte

  • pH-Wert 6,5 – 9,5
  • Ammonium 0,5 mg/l
  • Trübung 1 FNU
  • Gesamtkeimzahl (22°C) 100 KBE/ml
  • Gesamtkeimzahl (36°C) 100 KBE/ml
  • Coliforme Keime 0 KBE/100ml
  • Escherichia coli 0 KBE/100ml
  • Enterokokken 0 KBE/100 ml
  • Uran 0,01 mg/l

Die ausführlichen Trinkwasseranalysen können auf Wunsch beim WBV „Hagener Straße“ eingesehen werden.

mg/l = Milligramm pro Liter Trinkwasser | KBE/ml = Koloniebildende Einheit pro ml bzw. pro 100ml | FNU = Formazine Turbidity Unit

Es gelten die Nachweisgrenzen gemäß der TrinkwV 2001.

Die Wasserqualität entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001. (Stand: Januar 2018)

Umrechnung in Härtegrade:
1 °dH entspricht etwa 33 µS/cm.
Dies gilt jedoch nur für sauberes, unbelastetes Wasser.

Maßeinheiten:

Im Süßwasserbereich ist die Maßeinheit µS/cm
(Micro-Siemens) pro cm, im Meerwasser wird in
mS/cm (Milli-Siemens) pro cm gemessen.

Elektrische Leitfähigkeit

Im Grundwasser verursachen die Härtebildner (Gesamthärte, Karbonathärte) den größten Teil der  elektrischen Leitfähigkeit. Die elektrische Leitfähigkeit dient als Summenparameter für die im Wasser gelösten Ionen. Sie ist ein Maß für die Konzentration gelöster Salze im Wasser. Aufgrund der Temperaturabhängigkeit der elektrischen Leitfähigkeit werden die Messwerte auf eine Temperatur von 25° C umgerechnet. Die Leitfähigkeit wird in µS/cm angegeben und ist laut Trinkwasserverordnung auf 2.790 µS/cm begrenzt.